Hilfe für junge Volljährige ohne oder mit Fluchthintergrund – die (fast) vergessenen jungen Erwachsenen
Jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situationen der jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden! Dieser eigentlich eindeutige gesetzliche Leistungsanspruch (vgl. § 41 SGB VIII) wird aufgrund fiskalischer Motive, unterschiedlicher Wahrnehmungs- und Beurteilungsmuster sowie einer mehrdeutigen fachlich-konzeptionellen Rahmung sehr unterschiedlich ausgelegt. „Über 18jährige scheinen mancherorts nur noch im Zusammenhang mit einer engagierten Jugendgerichtshilfe {...} ihre jugendhilfe-rechtlichen Leistungsansprüche realisieren zu können {...}, ansonsten werden sie aus dem Leistungsbereich der Jugendhilfe vielerorts systematisch ausgegrenzt“ (Nüsken in JAmt 2006: 1).
Zielgruppe
Führungskräfte, pädagogische und andere Fachkräfte sowie fachfremde Mitarbeitende, die mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von jungen Menschen im Rahmen der Jugendhilfe betraut sind.
Ziele
Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Grundlagen aus dem SGB VIII (§§ 41, 86a, 89d) und die einschlägige Kommentierung (Kunkel, Wiesner, Münder u. a.) genau und können diese auf verschiedene Fallkonstellationen anwenden. Insbesondere wissen sie, wie die aktuelle Situation eines jungen Menschen beurteilt und die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme – „selbstständige Lebensführung“ und „Persönlichkeitsentwicklung“ – operationalisiert bzw. eingeschätzt werden können. Darüber hinaus können sie junge Menschen bei der Antragstellung und ggf. bei dem Einlegen von Rechtsmitteln zielführend beraten und ggf. begleiten.
Inhalt
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
- Rechtliche Grundlagen
Warum hat der Gesetzgeber diese rechtlichen Grundlagen gewählt?
- Vorgeschichte
Bis zu welchem Alter kann die Hilfe gewährt werden?
- Altersgrenzen
Wer kann die Hilfe erhalten?
- Anspruchsvoraussetzungen
Welche Lebenslagen berechtigen zur Hilfe?
- Individuelle Situation
Wie kann eine selbstständige Lebensführung beurteilt werden?
- Verselbstständigung
Wie kann eine geglückte Sozialisation beurteilt werden?
- Persönlichkeitsentwicklung
Müssen alle Ziele erreicht werden?
- Prognose
Inwieweit müssen junge Volljährige an der Hilfe mitwirken?
- Mitwirkungsbereitschaft und mangelnde Motivation
Welche Leistungen können erbracht werden?
- Leistungen
Wie geht es nach der Hilfe weiter?
- Nachbetreuung
Wann haben andere Hilfen Vorrang?
- Abgrenzung zu: Begleitetes Wohnen, Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Eingliederungshilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Förderung der Berufsausbildung
Wie wird die Hilfe richtig beantragt?
- Antragsstellung
Wie kann mit einer Ablehnung umgegangen werden?
- Rechtsmittel
Was ist bei jungen Flüchtlingen besonders zu beachten?
- Umsetzung für junge Flüchtlinge