Ankommen in Deutschland – alles, was Recht ist!

Gegenwärtig kommen viele junge Flüchtlinge alleine nach Deutschland. Ausländische Kinder und Jugendliche werden nach einer unbegleiteten Einreise vorläufig in Obhut genommen und durch Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht, versorgt und betreut. Zunächst müssen die Minderjährigkeit überprüft (Alterseinschätzung) und eine Ersteinschätzung vorgenommen werden. Anschließend werden die meisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge/Ausländer zur weiteren Inobhutnahme bundesweit verteilt. Nach der Verteilung werden der Hilfebedarf ermittelt (Clearing) und eine notwendige und geeignete Anschlusshilfe gefunden. Gemeinsam mit dem Vormund muss zudem entschieden werden, ob ein Asylantrag gestellt oder ein Aufenthaltsrecht außerhalb des Asylverfahrens angestrebt wird.

Für viele Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe sind die kinder- und jugendhilferechtlichen sowie die asylrechtlichen Grundlagen neu. Dies gilt umso mehr, da sich durch das 2015 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher wesentliche Neuerungen (Einführung der vorläufigen Inobhutnahme, Verteilverfahren, Kostenerstattung, Asylmündigkeit u. a.) ergeben haben.

Zielgruppe

Führungskräfte, pädagogische und andere Fachkräfte sowie fachfremde Mitarbeitende, die mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung oder mit der Vormundschaft von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen/Ausländern im Rahmen der Jugendhilfe betraut sind.

Ziele

Die Teilnehmenden verfügen über ein fundiertes Wissen über die kinder- und jugendhilferechtlichen sowie die asylrechtlichen Grundlagen in der Arbeit mit umF/umA und können dieses Wissen auf den jeweiligen Praxisbereich anwenden. Sie können junge Geflüchtete dadurch präzise beraten und Unsicherheiten über die anstehenden Verfahrensschritte abbauen.

Inhalt

Was passiert nach einer unbegleiteten Einreise eines jungen Flüchtlings?

- Vorläufige Inobhutnahme

Wie wird die Minderjährigkeit überprüft?

- Alterseinschätzung

Wie wird die Verteilfähigkeit eingeschätzt?

- Ersteinschätzung/Erstscreening

Wie wird mit Geschwisterpaaren und Fluchtgemeinschaften verfahren?

- Gemeinsame Verteilung

Wie kann eine Familie wieder zusammengeführt werden?

- Familienzusammenführung

Wie funktioniert das Verteilverfahren?

- Verteilverfahren

Wie wird der individuelle Bedarf festgestellt?

- Inobhutnahme und Clearing

Welche notwendigen und geeigneten Hilfen gibt es?

- Anschlusshilfen

Welchen ausländerrechtlichen Status haben umF/umA nach der Einreise?

- Meldung als Asylsuchender (BüMA)

Welche Schutzrechte haben (junge) Flüchtlinge?

- Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbote

Welchen ausländerrechtlichen Status haben umF/umA nach einem Asylantrag?

- Aufenthaltsgestattung

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

- Antragstellung, erkennungsdienstliche Behandlung, Überprüfung der Familienzusammenführung, Anhörung, Entscheidung, Widerspruch, Klage

Wie kann der Aufenthalt außerhalb des Asylverfahrens gesichert werden?

- Duldung, Aufenthalt aus humanitären Gründen, Aufenthaltsgewährung für gut integrierte Jugendliche u. a.

Welche Bleibeperspektive haben junge Flüchtlinge?

- Schutzquoten

Wie und wann kann die Familie nachgeholt werden?

- Familienzusammenführung