Führung, Finanzierung und Organisation

Sozialraumorientierung finanzieren

Handlungsspielräume des geltenden Kinder- und Jugendhilferechts nutzen, um sozialraumorientierte Arbeit rechtssicher zu finanzieren.

Ausgangslage

Sozialraumorientierung ist fachlich breit anerkannt. In der Praxis wird ihre Umsetzung jedoch häufig mit dem Hinweis auf fehlende oder unzureichende Finanzierungsgrundlagen vertagt. Die Fortbildung setzt genau an dieser Stelle an: Sie zeigt, wie das geltende Recht bereits heute Möglichkeiten eröffnet, sozialraumorientierte Arbeit zu vereinbaren, zu finanzieren und in Regelstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe zu überführen.

Im Mittelpunkt steht die Übersetzung fachlicher Sozialraumorientierung in tragfähige Finanzierungs- und Vereinbarungsmodelle. Behandelt werden insbesondere Förderungsfinanzierung nach § 74 SGB VIII, Vereinbarungen für ambulante Leistungen nach § 77 SGB VIII sowie Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach §§ 78a ff. SGB VIII.

Für wen ist die Fortbildung gedacht?

Jugendamtsleitungen, ASD-Leitungen, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, freie Träger, Einrichtungs- und Fachbereichsleitungen, Entgelt- und Vertragsmanagement, Jugendhilfeausschüsse, Facharbeitsgemeinschaften, kommunale Steuerungsgremien sowie Fachkräfte aus ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen.

Nach der Fortbildung können die Teilnehmenden …

  • Finanzierungslogiken von § 74, § 77 und §§ 78a ff. SGB VIII unterscheiden und auf sozialraumorientierte Praxis übertragen
  • fallbezogene, fallübergreifende und fallunspezifische Leistungsanteile rechtlich einordnen
  • sozialräumliche Aufgaben als mögliche Leistungs- und Qualitätsmerkmale in Vereinbarungen beschreiben
  • Förderungsfinanzierung und leistungsbezogene Finanzierung sachgerecht miteinander kombinieren
  • Grenzen sozialraumbezogener Budgetierung benennen und individuelle Rechtsansprüche absichern
  • Ansatzpunkte für Leistungsbeschreibungen, Qualitätsentwicklungsvereinbarungen, Rahmenverträge und Förderkonzepte entwickeln

Mögliche Inhalte

  • Sozialraumorientierung zwischen Lebensweltorientierung, Prävention, Beteiligung und bedarfsgerechter Hilfe
  • § 74 SGB VIII: Förderung sozialräumlicher Infrastruktur, offener Zugänge, Prävention und lokaler Unterstützungsstrukturen
  • § 77 SGB VIII: ambulante Leistungen, Inhalt, Umfang, Qualität und fallübergreifende Anteile
  • §§ 78a ff. SGB VIII: Sozialraumorientierung als Leistungs- und Qualitätsmerkmal
  • rechtssichere Zuordnung von Fall, Feld und Infrastruktur
  • Grenzen pauschaler Budgetierungen, Wunsch- und Wahlrecht, Bedarfsdeckung und Trägervielfalt
  • Arbeit an Leistungsbeschreibungen, Förderkriterien oder Vereinbarungsentwürfen

Arbeitsweise und Format

Das Angebot kann als Inhouse-Seminar, Workshop, Klausurtagung oder Online-Format durchgeführt werden. Fachliche Impulse werden mit konkreten Praxisfällen, Finanzierungsmodellen und der Arbeit an eigenen Leistungsbeschreibungen, Förderkriterien oder Vereinbarungsentwürfen verbunden. Umfang, Schwerpunkt und Fallbeispiele können auf die örtliche Struktur, vorhandene Vereinbarungen und die Zielgruppen abgestimmt werden.