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Orientierung und Verbundenheit

Orientierung als verbindendes Glied in der Familie einer therapeutischen Gemeinschaft - Abstrakt zur XV World Conference of therapeutic Communities in Venedig (1992)

Grundidee einer Übergangseinrichtung war 1988, einen drogenfreien Lebensraum zu schaffen, wo der individuelle Entschluss zu einem drogenfreien Leben gestärkt und bis zum tatsächlichen Therapieantritt aufrechterhalten werden konnte. Schon in den ersten konzeptionellen Überlegungen zeigte sich jedoch, dass unter Übergang nicht eine Einbahnstraße Richtung Langzeittherapie verstanden werden kann. Das Spektrum der Übergänge ist weit gefächert, so dass auch eine Übergangswohngemeinschaft für mehrere Zielgruppen Angebote bereitstellen muss und somit mehr als ein Defizit im Therapieverbund schließen kann.

1992 wurden im Erhebungszeitraum (Januar bis einschließlich September) 28 Klienten (64%) und 16 Klientinnen (36%) mit einem durchschnittlichen Alter von 26,5 Jahren und einer durchschnittlichen Dauer der Drogenabhängigkeit von 9,2 Jahren aufgenommen.

Bei 7 KlientInnen (16%) lautete die Eingangsindikation "Orientierung", bei weiteren 7 (16%) "ambulante Therapie", bei 21 (48%) "ambulante Nachsorge" und bei 9 (20%) "stationäre Kurz- oder Langzeittherapie". 18 KlientInnen (41%) blickten auf mehrere stationäre Therapieaufenthalte zurück, jeweils 13 (28%) hatten bereits eine einmalige bzw. noch keine Therapieerfahrung.

27 KlientInnen (61%) wurden durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe finanziert, 17 (39%) beteiligten sich anteilig mit ihrem Einkommen an den laufenden Kosten.

Die durchschnittliche Anwesenheitsdauer der 1992 entlassenen 32 KlientInnen betrug 3,4 Monate. 11 (34%) KlientInnen verließen die Einrichtung nach erfolgreicher Realisierung der adaptiven Indikationsstellung, 9 (28%) KlientInnen wurden aufgrund des Konsums von Drogen oder Medikamenten und 5 (16%) aufgrund von Alkoholkonsum entlassen. 2 (6%) KlientInnen haben den Aufenthalt abgebrochen, 5 (16%) weitere wurden disziplinarisch entlassen.

Bei 14 (44%) KlientInnen konnten keine weitergehenden Betreuungsformen initiiert werden, drei (9%) begaben sich im Anschluss an den Aufenthalt in der ÜWG in eine weitere stationäre Therapieeinrichtung und 15 (47%) konnten in eine ambulante Psychotherapie bzw. - Nachsorge vermittelt werden.

Die Übergangswohngemeinschaft für Drogenabhängige ist eine sozialpädagogische und sozialtherapeutische Einrichtung ohne Aufenthaltszeitbegrenzung für suchtmittelfreie Menschen, die sich orientieren und Perspektiven für ihren weiteren Lebensweg entwickeln und realisieren wollen.

Sie ermöglicht seit 1990 drogenfreien Abhängigen, die sich (noch) nicht zu einer stationären Therapie entschlossen haben oder auf eine solche warten, das sofortige Herausgehen aus der Drogen- oder Haftszene.

Sie bietet darüber hinaus Therapieabbrechern, ehemaligen Drogenabhängigen, die rückfällig zu werden drohen oder rückfällig geworden sind, und Süchtigen mit klaren sozialen und therapeutischen Perspektiven die Möglichkeit akuter Krisenhilfe in einer anderen, cleanen Wohn- und Lebenssituation.

Väter oder Mütter können zusammen mit ihrem Kind in der ÜWG aufgenommen werden. Damit kann ohne die Angst, das Kind zu verlieren, der notwendige Bezug erprobt und vertieft und eine realistische Lebensplanung ermöglicht werden.

Voraussetzung für die Aufnahme  ist ein Vorstellungsgespräch in der Hausgruppe oder in Ausnahmefällen bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin. Am Aufnahmetag muss die Drogenfreiheit anhand einer Bescheinigung der stationären Entgiftungseinrichtung oder der Toxikologischen Abteilung im Klinikum Rechts der Isar in München (ambulante Drogenfreiheitskontrolle) nachgewiesen werden.

Die schnelle Aufnahme ist durch ein unbürokratisches Verwaltungsverfahren ohne vorherige Kostenzusage möglich. Die Bewohner und Bewohnerinnen beteiligen sich mit ihrem Einkommen oder ihrer Sozialhilfe anteilig an den Miet- und Mietnebenkosten.

Das Projekt Übergangswohngemeinschaft für Drogenabhängige wird in seiner Gesamtheit pauschal finanziert. Eine ausreichende Deckung der Mietausfälle, der Sachkosten und der Kosten zur aktiven Freizeitgestaltung ist gewährleistet.

Die Häuser der Übergangswohngemeinschaft für Drogenabhängige sind therapeutische Gemeinschaften, sie unterstützen die Klienten und Klientinnen auf ihrem (Selbst-) Heilungs- und Gesundwerdungsprozess. Sie stellen psychosoziale und medizinische Hilfe zur Verfügung und tragen dazu bei, dass die psychischen, sozialen und physischen Probleme gelindert und eine weitergehende Behandlung oder Betreuung initiiert und eingeleitet wird.

Die Betreuungsangebote haben grundsätzlich einen freiwilligen Charakter. Lediglich die Gruppensitzungen sind verbindlich. Darüber hinaus sind alle Bewohner und Bewohnerinnen gehalten, einer Arbeit innerhalb oder außerhalb der Einrichtung nachzugehen. Die Einzelgespräche, Gruppenarbeit, Arbeitsprojekte, geschlechtsspezifische Arbeit, Schuldnerberatung, Freizeitgestaltung und die medizinische Betreuung haben die Reflexion des gesamten sozialen Systems, die Überprüfung von Entscheidungsprozessen, die Übernahme von Verantwortung und die Überprüfung der Lebensrealität zum Ziel.

Die Niederschwelligkeit erleichtert die kurzfristige Erreichbarkeit. Die Möglichkeit oder das Angebot der Orientierung und Entscheidungsfindung wird durch die Diagnose und Indikationsstellung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ergänzt und tritt so in eine dialektische Auseinandersetzung über die adäquate Therapieform ein. Der Realitätsbezug ermöglicht einen adaptiven Entscheidungsprozeß, in den unterschiedliche Phasen der Motivation, der Resignation und der Rückfälligkeit eingebettet sind.

Den Rahmen bildet ein individualisierter Betreuungsansatz, im Sinne einer persönlich auf den Klienten und die Klientin ausgerichteten Aufenthaltsplanung, der durch die Flexibilisierung der Aufenthaltszeit, die Differenzierung der Betreuungs- und Therapiemethodik und die Individualisierung der Maßnahmen und Strukturen sowie verbindliche Grundregeln erreicht wird.

Die ÜWG begreift Übergang im weitesten Sinne als einen Prozess der Orientierung zwischen verschiedenen Lebensphasen. Im Spannungsfeld zwischen Altem und Neuem bietet sie die Zeit zum Nachdenken und zur Selbstfindung, zum Abschließen alter Angelegenheiten und zum Finden neuer Perspektiven.

Die Motivation zu einer stationären Therapie oder zum eigenverantworteten cleanen Leben ist meist nur sehr vage, so dass bei jedem neuen Bewohner und jeder neuen Bewohnerin die Bestandsaufnahme der bisherigen Erfahrungen mit Szene, Therapie und drogenfreien Lebenszeiten im Vordergrund steht. Um ein realistisches Bild des Entwicklungsstandes zu erreichen, ist es wichtig, den Einzel- und Gruppengesprächen, den Arbeitsprojekten, der somatischen Verfassung und der Freizeitgestaltung gleiche Aufmerksamkeit zu widmen. Erst wenn diese Phase der Retrospektion abgeschlossen ist, kann der weitere Lebensweg realistisch geplant und können notwendige Entscheidungen primär ohne äußeren Druck getroffen werden.

Die Realisierung des neu gestalteten oder aufrechterhaltenen Ziels kann bei den meisten Klienten und Klientinnen erst in der zweiten Phase des Aufenthalts in der ÜWG beginnen.

Die Indikationsstellung darf kein einmaliger Vorgang außerhalb der therapeutischen Maßnahme sein, sie muss vielmehr ein systematisierter Entscheidungsprozeß unter Berücksichtigung allen vorhandenen Wissens über die Klienten und Klientinnen und über die möglichen Angebote der Drogenhilfe sein.

Um zusammen mit den Klienten und Klientinnen eine angemessene Weiterbehandlung zu planen, ist es wichtig, Bezüge zwischen Psychopathologie, Persönlichkeitsstruktur und Psychogenese auf der einen und eines möglichen Therapie- oder Beratungssettings auf der anderen Seite herzustellen.

 

Grundlegende Konflikte, Strukturdefizite und pathologische Entwicklungen können in der ÜWG nicht geheilt werden, das Wissen um deren Beschaffenheit und Schwere ermöglicht es jedoch individuelle Entscheidungshilfen zu geben. An die Stelle der Fremdmotivation tritt eine eigenverantwortliche Entscheidung für das weitere Leben.

Viele Aktivitäten, Angebote und Betrachtungsweisen, aber auch die Einbindung in die Gemeinde regen die Auseinandersetzung mit Themen und Menschen außerhalb der ÜWG an. Damit wird die vergangene, aktuelle und zukünftige soziale Realität einer jeden Person in die ÜWG einbezogen; Realitätsnähe, die die sprunghaften und prozesshaften Entwicklungen der Sucht integriert, kann erreicht werden.

Bei vielen, vor allem langjährigen Drogenabhängigen treffen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der ÜWG auf manifeste süchtige Strukturen. Diese werden als notwendiger Schutz vor Verletzung oder Enttäuschung und als individuelle Ressource respektiert und verstanden. Die Thematisierung und Problematisierung von Suchtverlagerungen ist hier einer restriktiven Einschränkung vorzuziehen.

Innerhalb der ÜWG wird nicht mit Rückfällen gearbeitet. Jeder Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenrückfall führt zur sofortigen disziplinarischen Entlassung.

Dennoch besteht aber die Möglichkeit - sofern sich der oder die Betreffende nicht für einen chronischen Rückfall und somit für den weiteren Drogenkonsum entschieden hat - zur Wiederaufnahme nach einer bestimmten Zeit. In der Zwischenzeit kann ambulant mit dem zuständigen Einzelbetreuer oder der Einzelbetreuerin gearbeitet werden. Ebenso kann der Kontakt zu anderen Klienten und Klientinnen oder Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aufrechterhalten werden.

Die ÜWG ermöglicht die erneute Stabilisierung und den Quereinstieg nach einem Rückfall. Im Einzelfall stellt sie ein Intervallangebot mit mehreren Aufenthaltssequenzen im Wechsel mit Integrationsphasen bereit. Eine kurzfristige Stabilisierung ist in Krisensituationen für ehemalige Klienten und Klientinnen möglich.

Durch die notwendige Intensität und Individualisierung der Betreuung des einzelnen Menschen in der Übergangswohngemeinschaft für Drogenabhängige wurde die Differenzierung des Wohngemeinschaftsangebots nötig.

Die ÜWG wird ab 1993 in zwei getrennte Wohneinheiten mit je zwölf Plätzen gegliedert. So kann konzentriert mit speziellen Fragestellungen und Personengruppen gearbeitet werden, ohne dass die Differenzierung des Angebots eingeschränkt werden muss. 

Das Haus I steht dann Klienten und Klientinnen offen, die das Eingangsziel einer ambulanten Therapie mitbringen. Klienten und Klientinnen, bei denen aufgrund der selektiven Indikationsstellung eine stationäre Therapie angezeigt ist, können dann in das Haus II der ÜWG aufgenommen werden. 

Die oben genannten therapeutischen Grundprinzipien und Betreuungsangebote haben für beide Häuser uneingeschränkte Gültigkeit.

Das Haus I: Frauen und Männer, die sich zu einer ambulanten Therapie oder Nachsorge entschlossen haben und von der ÜWG aus ein eigenverantwortetes und von Einrichtungen unabhängiges Leben beginnen wollen, benötigen einen äußeren Rahmen, der allmählich auf die Alltagsanforderungen und Realitäten eines selbständigen Lebens vorbereitet.

Daher ist die ÜWG bemüht, diesen Menschen einen konzeptionellen Rahmen, der Eigeninitiative und -verantwortung in den Mittelpunkt des Interesses rückt, zu bieten. Wir können in diesem Zusammenhang von einem umgekehrten Trichter sprechen, der allmählich immer mehr an Selbständigkeit und immer weniger an Struktur abverlangt bzw. vorgibt. Auch hierbei ist es wichtig, die Realitäten möglichst nah an die Bedingungen einer selbständigen Lebensführung anzupassen, um eine realistische Einschätzung der bevorstehenden Lebensphase zu ermöglichen.

Die Ablösung aus einrichtungsspezifischen Abhängigkeiten, die Weiterarbeit an in früheren Therapien angerissenen Themen, der Aufbau eines cleanen Freundeskreises, die Suche und das Ausprobieren von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen sowie etwaiger Schulausbildungen, die Suche nach geeigneten Wohnformen, die Vermittlung weitergehender Betreuungsformen oder ambulanter Therapie und das aktive Erleben von Freizeit sind zentrale Themen in diesem Haus.

Das Haus II: Klienten und Klientinnen, die sich zu einer stationären Therapie entschlossen haben, benötigen einen äußeren Rahmen, der allmählich auf die Struktur in einer therapeutischen Gemeinschaft (der Organisationsform der meisten stationären Therapieeinrichtungen) vorbereitet. So kann ein realistisches Bild von der bevorstehenden Therapie mit den dazugehörigen Anforderungen entstehen.

Dennoch unterscheidet sich die Realität einer solchen Struktur maßgeblich von der einer stationären Therapieeinrichtung. Die kurze Verweildauer ermöglicht es nicht, sich an stabilen Leitfiguren zu orientieren, die Stabilität ist durch die zeitliche Nähe zur Szene oder zur Haft beeinträchtigt, und die einrichtungsbedingte Fluktuation hat eine sich schnell verändernde und sich ständig neu formierende Gruppe zur Folge.

Erfahrungsgemäß wirkt das bloße Warten in einer beschützten und versorgten Umgebung nicht stabilisierend für den Entschluss, ein cleanes Leben zu beginnen. Vielmehr scheinen ein strukturiert angefüllter Tagesablauf und eine durch Offenheit und Konsequenz geprägte warme und annehmende Atmosphäre den Kontakt und ein gutes emotionales Klima zu fördern. Das Maß der Selbstverantwortung und Selbstbestimmung darf den Stand der Persönlichkeitsentwicklung des oder der einzelnen nicht überfordern.

Der ständig wirksamen Tendenz zur Isolierung und der damit verbundenen Kleingruppenbildung kann durch gezielte Interventionen entgegengewirkt werden, wodurch ein Rückfall in altbekannte Verhaltensweisen verhindert werden kann. Die Bewohner und Bewohnerinnen können allmählich lernen, Schwächen und Stärken in ihre Wahrnehmung zu integrieren. Der Einschränkung der persönlichen Freiheiten steht ein bewusst erlebtes Gemeinschaftsgefühl, in dem eigene Ängste und deren Überwindung erlebt werden können gegenüber. Durch das Spannungsfeld zwischen angemessener Anforderung und Bewältigung von neuen Aufgaben und Schwierigkeiten können Teile des verloren gegangenen Selbstbewusstseins und -wertgefühl wiedererlangt werden, was wiederum als Voraussetzung für den erfolgreichen Start einer stationären Therapie angesehen werden kann.

Erlebte Problematiken und Schwächen werden zu Themen. Unterschiedliche Aspekte der eigenen Persönlichkeit werden kennen gelernt und der Klient oder die Klientin kann sich diesen stellen. Damit wird die Flucht vor unerwünschten Anteilen nicht mehr als unausweichlich erlebt, Interesse an einer weitergehenden Auseinandersetzung kann gedeihen. Ausgangspunkt ist hierbei jedoch immer die Bearbeitung von konkreten Alltagskonflikten, des Arbeits- und Freizeitverhaltens und der Schwierigkeiten, die mit der ungewohnten Struktur des Lebensraumes einhergehen.

Letztlich bilden somit die strukturellen Bestandteile wie Arbeitsprojekte, Gruppengespräche, Freizeitgestaltung und Organisation des Tagesablaufs der stationären Therapie in einer modifizierten Form die Arbeitsgrundlage.

Am Ende des Aufenthalts in diesem Projekt steht der Einzug in eine eigene Wohnung, in eine Außenwohngruppe, in eine Nachsorgewohngemeinschaft oder in eine stationäre Therapie. Je nach Erfordernis können weitere therapeutische Maßnahmen aus der  ÜWG heraus eingeleitet, begonnen und weitergeführt werden, so dass sich eine nahtlose Betreuung ergeben kann.

Die Adaption von der Übergangswohngemeinschaft für Drogenabhängige und damit das begleitete Anpassen an neue Lebensrealitäten ist vor, während und nach jeder Entlassung von zentraler Bedeutung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Erreichen eines individuellen Aufenthaltsziels, ein Rückfall, ein Abbruch oder eine disziplinarische Maßnahme Grund für die Entlassung ist oder war.

Jeder Klient und jede Klientin kann sich von einem Teammitglied auf seinem oder ihrem Weg nach dem Verlassen der ÜWG individuell und mit unterschiedlicher Intensität begleiten lassen.

Im Anschluss an den Aufenthalt in der ÜWG können Klienten und Klientinnen, die nicht in eine weiterführende stationäre Therapie gehen, die Angebote des Con-drobs e.V. Nachsorgeprojekts wahrnehmen.

Konkret wird das Con-drobs Nachsorgeprojekt Angebote in den Bereichen Wohnen, Schule, Ausbildung, Arbeit, Freizeit und psychosoziale Betreuung bereitstellen.

Die ÜWG wird derzeit von zwei Diplom-Sozialpädagogen, einer Diplom-Sozialpädagogin, einem Diplom-Psychologen und einem Ex-User mit je 38,5 Wochenstunden betreut. Ein Teil der Verwaltungsaufgaben wird von einer Verwaltungsmitarbeiterin mit 19,25 Wochenstunden bearbeitet.

Finanzielle Mittel für Nachtbereitschaften wurden im Dezember 1990 beantragt und genehmigt.

Zum 01.07.1992 wurde von Con-drobs e.V. die Finanzierung einer wissenschaftlichen Begleitung der Übergangswohngemeinschaft für Drogenabhängige in Anbindung an ein anerkanntes wissenschaftliches Institut beantragt.

Die Antwort auf die Frage, ob und inwieweit das Warten auf einen Langzeittherapieplatz in einer stabilen und drogenfreien Lebenssituation über mehrere Monate hinweg nicht pese durch die erlebten Erfolge und Veränderungen motivationsmindernd wirkt, sei hier dahingestellt.

Entwicklung findet statt, egal ob sie für das Hier und Jetzt oder für einen späteren Lebensabschnitt geplant sind oder waren. Veränderung lässt sich nicht aufhalten; viel Zeit für Veränderungen kann auch die Notwendigkeit für Therapie in der Zukunft beeinflussen oder in Frage stellen.

Aus den Erfahrungen die mit der Realisierung des Modellprojekts Übergangswohngemeinschaft gemacht wurden ergeben sich nachfolgende Diskussionspunkte und Fragestellungen für die Arbeitsgruppe:

Kann eine Familie die nötige Gemeinsamkeit finden wenn Orientierung das zentral verbindende Element darstellt?

Die Indikationsstellung aufgrund einer ausführlichen und an Realitäten orientierten Diagnose erfordert differenzierte, individualisierte und zeitlich flexible Behandlungsangebote. Wo wurden entsprechende Angebote wann und mit welchen Konzeptionen erprobt?

Erfahrung mit Realitäten als Grundlage einer persönlichen Orientierung und Entscheidungsfindung sind nur in einem offenen Rahmen möglich, ist dies ohne Beeinträchtigung der Stabilität hinsichtlich der Drogenfreiheit möglich oder muss zwangsläufig (auch das wäre realitätsnah) mit Rückfällen gearbeitet werden.

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